Eine rasche Gesetzesänderung machte es möglich
Am Dienstag, den 12. Jänner 2021 fand im Rathaussaal in Groß Gerungs die Wiederholungswahl für den Stadtrat statt. Dabei wurden alle Stadträte so bestätigt, wie sie bei der ursprünglichen konstituierenden Sitzung am 20. Februar 2020 schon gewählt wurden. Es ist anzunehmen, dass dabei auch die Zuständigkeiten gleichgeblieben sind. (Siehe Homepage der Stadtgemeinde)
Zur Erinnerung:
Die 2020 erstmals in den Gemeinderat eingezogene Bürgerliste GERMS hatte in Zusammenarbeit mit der FPÖ Groß Gerungs beim Verfassungsgericht die Verteilung der Mandate im Stadtrat in Groß Gerungs angefochten und die Verfassungsrichter haben aufgrund einer zu wenig ausformulierten Gesetzespassage diesem Antrag stattgegeben. Daraufhin war die durchgeführte Stadtratswahl ungültig und musste wiederholt werden. In der Zwischenzeit hat die NÖ Landesregierung auf schnellstem Wege eine Textkorrektur in der NÖ Gemeinderatswahl-Ordnung vorgenommen, da diese Gesetzesauslegung für alle Gemeinden in NÖ gegolten hätte. Auf Grundlage dieser neuen Sachlage wurde nunmehr die Stadtratswahl wiederholt.
Die NÖ Gemeinderatswahlordnung hat immer schon geregelt, dass die Verteilung der Gemeinderatsmandate nach einem speziellen Modus (d’hontsche Verfahren) zu erfolgen hat. Dieses Verfahren begünstigt die stimmenstarken Parteien eher mehr als jene mit wenig Stimmen. Sinngemäß wurde diese Methode seit Jahrzehnten auch für die Verteilung der Stadtratsmandate angewendet. Und darin fand der VGH einen Mangel, weil in diesem Gesetzesabschnitt nicht ausdrücklich auf das d’hontsche Verfahren hingewiesen wurde.