Die derzeit vorherrschende Trockenheit veranlasste die Bezirkshauptmannschaft Zwettl heuer schon zum zweiten Mal eine Waldbrandverordnung zu erlassen:
In den Waldgebieten des politischen Bezirks Zwettl sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jegliches Feuerentzünden und das Rauchen verboten.
Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.
Übertretungen dieser Verordnung werden gemäß den Bestimmungen des Forstgesetzes 1975 mit Geldstrafen bis zu € 7.270,00 oder mit Arrest bis zu 4 Wochen bestraft.