Blumau

Geschichtliches

Die erste urkundliche Erwähnung von Blumau geht auf das Jahr 1333 zurück. Für dieses Jahr ist der Verkauf von Einkünften von einem Gut zu „pluemenawe“ durch Friedrich den Teufel belegt. Der nächste gesicherte Quellenbeleg für Blumau findet sich im Urbar der Herrschaft Weitra aus dem Jahre 1499 wonach „Pluemaw“ einen Dienst an diese Herrschaft zu leisten hatte.

In diesem Urbar findet man auch 1581 einen Hinweis auf Blumau: So gehörten die Nutzungsrechte für das Fischwasser am Laitterbach vom „Plumauer Felde“ bis zum Einflusse in die Zwettl der Herrschaft. In diesen Aufzeichnungen findet sich 1581 ein Hinweis auf die eigentliche Grundherrschaft: „Blumau nach Ottenschlag gehörig“

Quelle: Heimatbuch Groß Gerungs (Doris Höbarth)

 


Blumau von oben
Blumau von oben
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